Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Skikurs – Reisevertrages

a. Eine Anmeldung erfolgt schriftlich oder telefonisch. Diese Anmeldung gilt als verbindliches Angebot ihrerseits an den Veranstalter, den Reisevertrag abzuschließen. Anmeldeschluss für alle Tagesprogramme ist 5 Tage vor Kurs / Reisebeginn, für alle anderen Programmpunkte 10 Tage vor Kurs / Reisebeginn. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Erreichung der Kapazitätsgrenzen, den Anmeldeschluss ohne Ankündigung vorzuziehen.

b. Der Abschluss des Reisevertrags kommt zustande mit der Annahme der Anmeldung des Teilnehmers durch einen vertretungsberechtigten Gesellschafter des Veranstalters. Die Vertragsannahme durch den Veranstalter bedarf keiner besonderen Form.

c. Unmittelbar nach Eingang der Zahlung des Ski- / Snowboardkurs- / Reisepreises wird vom Veranstalter der Teilnehmerausweis ausgestellt und an den Teilnehmer versendet. Durch den Versand diese Ausweises wird der Teilnehmer über den Abschluss des Reisevertrages informiert. Mit dem Teilnehmerausweis wird erforderlichenfalls auch der Reisesicherungsschein im Sinne von § 651 k (3) BGB ausgehändigt.

d. Der Teilnehmerausweis enthält den Programmpunkt. Dieser verweist auf die angebotenen Leistungen im Prospekt bzw. Internetauftritt.

2. Bezahlung / Anzahlung

a. Nach Anmeldung veranlasst der Teilnehmer sofort die Anzahlung. Die Höhe der erforderlichen Zahlung ist im Prospekt / Homepage oder im Reisevertrag genannt.

b. Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang beim Veranstalter maßgeblich.

3. Leistungen, Preise und Leistungsänderungen

a. Für Veranstaltungen, die im Prospekt bzw. Homepage konkret angeboten werden, gelten verbindlich nur die Leistungen, die im Prospekt  bzw. Homepage angegeben sind und auf die der Teilnehmerausweis sich bezieht.

b. Weitere Vereinbarungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Veranstalters.

c. Die Leistungen für spezielle Veranstaltungen, die nicht konkret im Prospekt bzw. Internet angeboten werden, werden mit dem jeweiligen Teilnehmer in Schriftform vereinbart.

d. Leistungsänderungen und Preisanpassungen durch den Veranstalter, aus sachlich berechtigten Gründen, die sich seines Einflusses entziehen, sind vor und nach Vertragsabschluss zulässig. Über Abweichungen werden die Teilnehmer vom Veranstalter umgehend informiert.

e. Änderungen von Wechselkursen und die Anhebung von Gebühren für Transporte  die in Zusammenhang mit dem Skikurs / der Reise stehen, führen zu einer nachträglichen Anhebung des Reisepreises um den Betrag, um den die Reise dadurch betroffen ist.

f. Leistungen im Zusammenhang mit dem Leihservice werden separat abgerechnet, die Leistungsangaben und Preise sind eine Orientierung. Der Veranstalter behält es sich vor die Kosten des Verleihservice zu berechnen, falls dieser die Preisangaben übersteigen.

4. Rücktritt / Abbruch / Ersatzreisender

a. Der Rücktritt des Teilnehmers von einem Kurs /  Reise muss schriftlich innerhalb gewisser Fristen vor Reiseantritt erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang Ihres Rücktritts beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer den Kurs / die Reise nicht an, so gilt dies als Rücktritt.

b. Rücktritt durch den Teilnehmer hat ein zumindest teilweise Einbehalt des Reisepreises durch den Veranstalter zur Folge, um bereits erfolgte Vorleistungen durch den Veranstalter zu entschädigen. Grundsätzlich ist ein Rücktritt bis 10 Tage vor Kurs / Reisebeginn möglich. Im Allgemeinen, sofern im Reisevertrag nicht explizit anders vereinbart, gilt folgende Staffelung:

RücktrittszeitStornierungsgebühr Skikurse/TageskurseStornierungsgebühr Skireisen (WEx), Mehrtagesfahrten
Stornierung nach AnmeldungEURO 40,-20% Reisepreis
Bis 20 Tage vor Kurs / ReisebeginnEURO 60,-30% Reisepreis
Bis 10 Tage vor Kurs / ReisebeginnEURO 80,-60% Reisepreis
Bis  5 Tage vor Kurs / Reisebeginn100% des Kurspreis100% Reisepreis
Späterer Rücktritt als 5 Tage vor Kurs / Reisebeginn100% des Kurspreis100% Reisepreis

Maßgeblich ist dabei der Eingang der schriftlichen Absage. Falls der Teilnehmer nicht einen geringeren Schaden nachweisen kann, greift diese Staffelung. Der Veranstalter empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

c. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung  in den letzten 5 Tagen vor Kursbeginn, erfolgt nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine anteilige Rückerstattung des Kurs / Reiseentgelts, abzüglich 60,– EURO Verwaltungskosten. Das Attest ist innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während des Kurses wird der Veranstalter versuchen, zu Gunsten des Teilnehmers zu verfahren es bestehen aber keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung. Grundsätzlich empfehlen wir eine Reiserücktrittversicherung. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch die Corona Pandemie sowie die mögliche Anordnung einer Quarantänemaßnahme, den Reiserücktritt vor Reisebeginn und den Reiseabbruch während der Reise erfasst!

d. Sollte der Teilnehmer einzelne Teile der Reiseleistungen infolge eines vorzeitigen Abbruchs des Kurses / der Reise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so wird der Veranstalter versuchen, zu Gunsten des Teilnehmers zu verfahren. Der Veranstalter übernimmt aber keine Garantie für eine Rückzahlung, vor allem nicht bei Aufwendungen, die an fremde Leistungsträger zu zahlen sind.

e. Ein Ersatzteilnehmer kann vom Teilnehmer beigebracht werden, sofern dieser Ersatzteilnehmer altersmäßig und von seinem skifahrerischem Können dem zurückgetretenen Teilnehmer ähnlich genug ist, um den Ablauf des Kurses / der Reise nicht zu gefährden. Die Entscheidung darüber behält sich der Veranstalter vor. Bei Teilnahme eines Ersatzteilnehmers wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 40 Euro des Reisepreises fällig.

f. Abbruch der Veranstaltung wegen Fehlverhaltens nach § 4. c eines Teilnehmers hat grundsätzlich keinerlei Rückzahlung des Reisepreises zur Folge.

g. Ein totaler oder teilweiser Ausschluss eines Teilnehmers von der Veranstaltung nach § 4. d aufgrund fehlenden oder nicht funktionierenden Ausrüstungsgegenständen des Teilnehmers hat grundsätzlich keinerlei Rückzahlung des Kurs / Reisepreises zur Folge.

h. Absage oder Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt bzw. wegen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, berechtigen den Veranstalter zur Kündigung des Reisevertrages und führen zu einer angemessenen Teilrückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Mindestteilnehmeranzahl / Teilnehmeranforderungen / Kündigung

a. Die Nichterreichung der ausgeschriebenen Mindestteilnehmeranzahl führt zur Nichtdurchführung einer Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise dann ersatzlos bis zehn Tage vor Reiseantritt abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer sofort vom Veranstalter informiert und der Reisepreis wird umgehend in voller Höhe zurückerstattet. Die Mindestteilnehmeranzahl ist 8 Personen. Diese Bestimmung gilt, soweit sie im Reisevertrag für die jeweilige Veranstaltung nicht speziell anders geregelt  ist.

b. Eine Störung des Ablaufs der Veranstaltung durch den Teilnehmer hat zunächst eine Abmahnung durch den Veranstalter oder einem vom Veranstalter Beauftragten zur Folge. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Kündigung des Reisevertrags. Zu Fehlverhalten zählen insbesondere die Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen an den Teilnehmer, Belästigung anderer Teilnehmer und allgemeines Fehlverhalten, das die Veranstaltung für die anderen Teilnehmer unzumutbar macht (siehe auch 3.d).

c. Bei grob unzutreffenden Angaben des Teilnehmers über seine skifahrerischen Fähigkeiten, behält sich der Veranstalter eine Kündigung des Reisevertrages vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn für eine Veranstaltung bestimmte Mindestanforderungen bestehen, die im Katalog / Internet / Reisevertrag kommuniziert wurden und vom Teilnehmer in einer Art und Weise nicht erfüllt werden, dass eine sichere Teilnahme an der Veranstaltung für diesen nach dem Ermessen des Veranstalters unmöglich ist.

d. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine für die reibungslose Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erforderliche Ausrüstung vorhanden und in funktionsfähigem Zustand ist. Dazu zählen im Allgemeinen insbesondere Bindungen, aber auch Board- bzw. Skischuhe, Skis und Boards. Stellt der Veranstalter oder vom Veranstalter Beauftragte Funktionsmängel oder Fehlen von diesen Ausrüstungsgegenständen beim Teilnehmer fest, die in der Verantwortung des Teilnehmers liegen, haben sie aus Sicherheitsgründen die Pflicht, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen.

e. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienekonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie – abrufbar unter
“www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/”
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere, vgl. RKI Steckbrief Nr. 8, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen von Gesetzes wegen vom Kursbetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

6. Haftung

a. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sachschäden, welche die  Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung übersteigen.

b. Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schneesport ist mit Verletzungsrisiken verbunden. Der Veranstalter empfiehlt daher eine Unfall- bzw. eine Krankenversicherung, gegebenenfalls auch für das Ausland, abzuschließen. Um die Risiken zu minimieren empfiehlt der Veranstalter das Verwenden von einwandfreier Ausrüstung, insbesondere funktionstüchtige Sicherheitsbindungen, sowie Helm und Rückenprotektor. Für das Fahren abseits der gesicherten Pisten wird zusätzliche Sicherheitsausrüstung (Lawinenverschüttetensuchgerät, Lawinenschaufel, Lawinensonde) benötigt. Der Teilnehmer ist für die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

c. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Diebstähle, Verluste, Unfälle, Beschädigungen, Verspätungen und andere Unregelmäßigkeiten, die in der Verantwortung von Dritten Personen oder Gesellschaften liegen (z.B. Hotels, Transportunternehmer, Liftgesellschaften usw.). Deren Haftung bleibt von der des Veranstalters unberührt.

d. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögensschäden, die weder durch Personen-, noch durch Sachschäden entstanden sind.

e. Von der Haftung des Veranstalters generell ausgeschlossen sind Ansprüche, die in Zusammenhang stehen mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe, Freisetzung von Strahlung aus atomarer Kernspaltung, außerdem Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Terror- oder Sabotageakten und Naturkatastrophen wie Erdbeben, Stürmen, Hochwasser, Erdrutschen, Muren und Schadenslawinen auf gesichertes Gebiet.

f. Ansprüche gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen können bis maximal 31 Tage nach Ende der Reise gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Diese Ansprüche bedürfen der Schriftform. Maßgeblich für den Einhalt der Frist sind das vertraglich vereinbarte Ende der Reise, sowie der Eingang des Anspruches beim Veranstalter. Diese Bestimmung gilt nur dann nicht wirksam, wenn der Teilnehmer die Nichteinhaltung dieser Frist nicht selbst zu vertreten hat.

7. DSGVO Einwilligung

a. Personenbezogene Daten der Kunden werden von der Skischule Weißblau in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung gespeichert und maschinell verarbeitet. Die vom Kunden bei der Teilnahme bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden von der Skischule Weißblau gemäß der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Skischule Weißblau diese personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet, und sammelt. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten sowie der Transaktionsdaten des Kunden ist notwendig, um den Kunden die Nutzung der verschiedenen Serviceangebote sowie Information über das Programm der Skischule Weißblau zu ermöglichen. Der Kunde erteilt mit der Anmeldung ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung widerrufen. (per Email info@skischule-weissblau.de, Fax 08803/488490 oder per Post. Die Skischule Weißblau gibt in einzelnen Fällen folgende persönlichen Daten der Kunden an das Team der Ski & Snowboardschule Weißblau, an Gäste, an Veranstaltungspartner, Bergbahnen, Beherbergungsbetriebe weiter. Dies betrifft je nach Notwendigkeit folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz u. mobil) und E-Mail-Adresse Die Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich aufgrund der Organisation für die Kunden im Zuge der Kurs-Vorbereitung und -Durchführung. Die Nutzung der persönlichen Daten ist auf die Dauer der Programme / Kurse / Reisen begrenzt. Eine Weitergabe der persönlichen Daten durch die Skischule Weißblau an unbeteiligte Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde willigt in die Veröffentlichung und Verwendung der im Rahmen der Kurse durch die Skischule Weißblau produzierten Foto- und Filmaufnahmen ein. Diese Einwilligungserklärung besteht über die Beendigung der Kurse / Reisen hinaus. Diese Fotos oder Filme werden von der Skischule Weißblau für die Kursteilnehmer auf der Homepage, im Prospekt/Flyer im Rahmen der internen und externen Kommunikation verwendet.

8. Gewährleistung

a. Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Abhilfe kann durch den Veranstalter auch in der Weise erfolgen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet.

9. Mitwirkungspflicht

a. Im Falle auftretender Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der Gesetzte alles ihm zumutbare zu unternehmen, um die Störung zu beheben, zu Ihrer Behebung beizutragen, den entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz abzuwenden.

b. Der Teilnehmer ist verpflichtet, beim Auftreten von Störungen sofort den Veranstalter bzw. eine vom Veranstalter beauftragte Begleitperson in Kenntnis zu setzen und Abhilfe zu verlangen.

c. Erfolgt diese Meldung an den Veranstalter nicht unverzüglich und vor Ort, so sind Minderungs- und Schadensersatzansprüche betreffend diesen Mangel ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Gründe für das Unterlassen der Beschwerde nicht selbst zu vertreten hat.

10. Unwirksamkeit

a. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand des Veranstalters ist Weilheim in Oberbayern.

12. Veranstalter

Veranstalter ist die Skischule Weissblau GbR. Herbert Benedikt, Stefan Benedikt, Anschrift: Christoph-Bauer-Straße 9, 82380 Peißenberg;

Email: info@skischule-weissblau.de; Tel: +49 (0)8803/488655.

Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des deutschen Reisebüroverbandes für Reiseveranstalter.