Zum Schutz von Gästen und Skilehrern
Die Ski & Snowboardschule Weißblau hat ein umfassendes Hygiene- und Sicherheitskonzept zum Schutz unserer Gäste, Skilehrer und Leistungsträger erarbeitet. Eine Minimierung des Ansteckungsrisikos bei unseren Kursen und Reisen ist dabei oberstes Ziel. Mit unseren Maßnahmen können wir gesetzliche Vorschriften einhalten und auf den Ski & Snowboardsport transferieren. Mit der Einhaltung aller gängigen und mittlerweile zur Normalität gehörenden Regeln, ist Ski & Snowboardfahren auch in Zeiten von Corona möglich!
2G GEIMPFT – GENESEN
Impfung, Gensungsnachweis (Gültigkeistdauer 180 Tage)
Am Kurs teilnehmen können entsprechend nur Geimpfte und Genesene. Für Kinder bis 6 Jahren bzw. Schüler bis 12 Jahren die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen können nach aktuellem Stand an sportlichen Aktivitäten zu 2G zugelassen werden.
3G GEIMPFT – GENESEN – GETESTET (gilt für Minderjährige Kinder bis zum 11.01.2022 in Deutschland)
Impfung, Gensungsnachweis (Gültigkeistdauer 180 Tage), PCR Test (Gültigkeitsdauer 72 Std.), Antigen Test (Gültigkeitsdauer 24 Std.), Nachweis über Antikörper (Gültigkeitsdauer 90 Tage)
Geimpfte Personen oder Corona Genesene Personen können ohne Corona Test an unseren Kursen / Reisen teilnehmen. Als Nachweis reicht der elektronischer Nachweis oder eine ärztliche Bescheinigung.
Für Nicht Geimpfte bestehen in zahlreichen Ländern strengere gesetzliche Vorschriften für Einreise und Übernachtung (Auch innerhalb Deutschland bei Bergbahnen). Diese Vorschriften führen dazu, dass Nachweise bzw. Test mitgeführt oder vor Ort (mehrtägige Reisen) wiederholt werden müssen.
- Personen die geimpft, genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind sowie für minderjährige Schüler*Innen, die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb unterliegen ist der Ski / Snowboardkurs auch während der Ferienzeit möglich. Ein zusätzlicher Testnachweis ist nicht vorgeschrieben. Dies gilt für die Skigebiete in Bayern.
- In Östereich gelten aktuell andere Regelungen, so dass wir aktuell nicht nach Östereich fahren. Wir werden diese Situation vor jedem Kurs neu bewerten. (Zugang nur mit 2G Nachweis, außer für Kinder bis 12 Jahren. Schüler*Innen ab 12 Jahren sind nur dann von der 2G Regelung befreit, wenn sie während der Ferien die Testintervalle des Schulbetriebs (= mind. 2 PCR Tests pro Woche) fortführen.)